Rechenschafts- und Tätigkeitsbericht 2018
Auch das Jahr 2018 brachte der ISVK wieder einen Verlust an Mitgliedern: Zu Jahresbeginn hatten wir 141, am Jahresende aber nur noch 137 Mitglieder, da im Jahresverlauf keine neuen Mitglieder beigetreten, aber je zwei ausgetreten oder verstorben sind. Durch drei weitere Austritte, die mit Ablauf des Jahres 2018 wirksam wurden, beginnen wir das Jahr 2019 mit nur noch 134 Mitgliedern. Unsere Mitglieder brachten rund 5.749 € an Beiträgen auf, rund 83 € weniger als im Vorjahr und im dritten Jahr in Folge unter sechstausend Euro; an Spenden (Zuwendungen) gingen 3.030 € ein, gut 166 € mehr als im Jahr zuvor. Von der Justiz flossen uns aus Zahlungsauflagen nur 1.200 € zu, immerhin 600 € mehr als im Vorjahr. Für satzungsgemäße Aufgaben konnten wir diesmal sogar gut 6.558 € aufwenden; gegenüber 2017, als wir dafür nur rund 2.011 € ausgeben konnten, nahmen solche Aufwendungen also deutlich um rund 4.547 € zu. Unsere Verwaltungskosten machten im Berichtsjahr nur noch gut 4.528 € aus, rund 570 € weniger als im Vorjahr; wie in allen Jahren zuvor waren sie wieder und weiterhin vollständig aus dem Mitgliedsbeitragsaufkommen zu begleichen. Insgesamt ergab sich durch Einnahmen von fast 9.980 € und Ausgaben von gut 12.198 € dieses Mal ein deutlicher Ausgabenüberschuss von gut 2.218 €.
Im Berichtsjahr 2018 wurden uns nur zwei Zahlungsauflagen – beide von der Staatsanwaltschaft Osnabrück (Niedersachsen) – über zusammen 1.200 € zugewiesen, die auch bezahlt wurden. Trotz des Zuflusses von 3.030 € aus Zuwendungen – Zinsen waren mit gerade noch 0,71 € wiederum unbeachtlich – erreichten die gesamten Einnahmen im Berichtsjahr nur knapp 9.980 €, sie lagen damit aber immerhin um rund 683 € höher als im Vorjahr.
Für satzungsgemäße Aufgaben wendete die ISVK im Berichtsjahr gut 6.558 € auf, rund 4.547 € mehr als im Jahr zuvor und mit fast 54 Prozent der Ausgaben wieder etwa so viel wie in früheren Jahren. Zwei Projektförderungen von zusammen 4.600 € – davon 1.600 € aus zweckgebundenen Zuwendungen – gingen für das Selbstbehauptungsprojekt „Schmetterlkind“ und für die Konzeption der „Sprechverteidigung“ nach Schleswig-Holstein, mit 500 € wurde die gewaltpräventive Kinder- und Jugendarbeit beim Musikwettbewerb „Weida rockt!“ in Thüringen gefördert, 250 € erhielt ein Frauenhaus in Hessen und mit 150 € wurde ein Gewaltpräventionsprojekt an einer Grundschule in Niedersachsen bezuschusst. Eine Förderungszusage vom September 2017 über 1.000 € für ein kriminalpräventives Kurzfilmprojekt in Nordrhein-Westfalen, die noch in keinem Jahr eingerechnet war, wurde zum Ende 2018 widerrufen, weil sie nicht mehr unseren Bedingungen gemäß in Anspruch genommen werden konnte.
Insgesamt beliefen sich unsere Ausgaben im Jahr 2018 auf gut 12.198 €, mithin rund 3.659 € mehr als im Jahr zuvor, was vornehmlich auf mehr ausgereichte Projektfördermittel bei gleichzeitiger Vermeidung von Verwaltungskosten zurückzuführen ist; denn mit rund 4.528 € lag der Verwaltungskostenaufwand rund 570 € niedriger als im Vorjahr und damit dank unserer Einsparbemühungen so niedrig wie nie zuvor.
Spezielle Presse- oder Werbemaßnahmen gab es in diesem Berichtsjahr nicht, sie werden („Ausatmen – Auflegen – Anrufen: 110“ gegen Trickbetrüger am Telefon) erst zum Jahresauftakt 2019 wie geplant durchgeführt. Unsere Aktivitäten in Schleswig-Holstein und in Niedersachen wurden 2018 in insgesamt fünf lokalen Pressebeiträgen dargestellt. Die Mailingaktion unter den Mitgliedern in Berlin zur Unterstützung des hiesigen „Aktionsbündnisses für mehr Videoaufklärung und Datenschutz“ wurde wie vorgesehen Anfang 2018 durchgeführt: Der Antrag des Aktionsbündnisses auf Einleitung eines Volksbegehrens erreichte die erforderliche Zahl von Unterstützerunterschriften, der Senat von Berlin hielt das Begehren aber für rechtlich unzulässig und legte es im Oktober 2018 dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin zur Prüfung vor.
Auf der turnusmäßigen Sitzung des Gesamtvorstands vom 14. April 2018 konnte die seit Ende 2017 nicht mehr besetzte Position des Vertreters des Protokollführers mangels einer Kandidatur weiterhin nicht einmal kommissarisch (§ 12 Nr. 4 Buchst. f unserer Satzung) besetzt werden; der Geschäftsführende Vorstand tagte an allen elf Sitzungen des Jahres 2018 also mit nur sieben Mitgliedern. Auf derselben Sitzung beschloss der Gesamtvorstand, die turnusmäßige Mitgliederversammlung erstmals nicht am Vereinssitz, sondern – am 30. März 2019 – in Dissen am Teutoburger Wald in Niedersachsen abzuhalten, weil dieses Bundesland mit rund 27 Prozent unserer Mitglieder die zweitstärkste und zudem recht aktive Landsmannschaft stellt.
Unsere Mitgliederinformationen, das tragende Element unserer internen Vorbeugungs- und Öffentlichkeitsarbeit, erschienen auch im Berichtsjahr wieder mit den üblichen vier quartalsweisen Ausgaben. – Die für 2018 in Aussicht gestellten Gespräche mit der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Landesbezirk Berlin, zur Vorbereitung einer neuen Initiative der externen Öffentlichkeitsarbeit kamen doch noch nicht zustande.
Die ISVK war auch im Jahr 2018 bei nur einem Anlass, nämlich der Verleihung des XY-Preises im Hauptstadtstudio des ZDF (30. Oktober) – dieses Mal durch den Stellvertretenden Vorsitzenden, Prof. Heinz Jankowiak, und den 1. Geschäftsführer – offiziell vertreten.
Durch den Ausgabenüberschuss von gut 2.218 € im Berichtsjahr verminderte sich unser Geldbestand zum Jahresende zwar auf rund 9.299 €, die Finanzierung der schon 2017 begonnenen und 2018 intensivierten Vorhaben – unsere Verhaltenstrainerfortbildungen in Niedersachsen und die Förderung zweier Pilotprojekte in Schleswig-Holstein – ist damit aber jedenfalls auch für 2019 gewährleistet.
Winfried Roll, Kriminaldirektor a. D., 1. Geschäftsführer